AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SmartSport Reisen GmbH

1 Vertragsgegenstand und Abschluss des Reisevertrages
(1) Die SmartSport Reisen GmbH (nachfolgend SmartSport Reisen) ist verantwortlicher Reiseveranstalter und führt Reisen im Sinne des § 651 r BGB durch.
(2 )Nach verbindlicher Anmeldung durch den Kunden kommt der Reisevertrag in der Regel mit der Annahme durch SmartSport Reisen zustande. Die Annahme durch SmartSport Reisen bedarf keiner besonderen Form, erfolgt aber in der Regel durch die Zusendung der Reisebestätigung.
(3) Grundlage des Reisevertrages sind die Reiseausschreibung, die ergänzenden Informationen von SmartSport Reisen und der Inhalt der Reisebestätigung. Wir bitten diese nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

2 Bezahlung
(1) Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von§ 651 r BGB erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Anzahlung mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten fällig.
(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 30 – 60 Tage vor Reiseantritt fällig, je nach Destination. Hat sich SmartSport Reisen den Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vorbehalten, wird der restliche Reisepreis erst am Tag nach Ablauf der Rücktrittsfrist fällig.
(3) Bei Anmeldungen nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Reisepreises nach Absatz 2 ist der Gesamtreisepreis vollständig nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an SmartSport Reisen zu entrichten.

3 Leistungsänderungen
(1) SmartSport Reisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor dem Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
(2) Muss eine Reise aus nicht unvermeidbaren und außergewöhnlichen Gründen (höherer Gewalt, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, wie bei z.B. Naturkatastrophen etc.) kurzfristig abgesagt werden, wird der Kunde durch SmartSport Reisen so früh wie möglich benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt nach Wahl des Kunden eine Gutschrift des Reisepreises für einen anderen Termin oder eine Auszahlung.
(3) Bei einem namentlich ausgeschriebenen Reisebegleiter behalten wir uns vor, aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, auch eine andere, qualifizierte Reisebegleitung einzusetzen.

4 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis zum Reisebeginn jederzeit und ohne Grund durch Erklärung gegenüber SmartSport Reisen vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden steht SmartSport Reisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen eine Entschädigung nach § 651 h Abs. 2 S. 2 BGB zu.
(2a) Rücktrittsgebühren:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn 40% der Reisekosten. Ab 30 Tage vor Reisebeginn 100 % der Reisekosten. Flüge sind stornierbar nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
(3) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht bis 7 Tage vor Reisebeginn die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung muss in Textform erfolgen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den vertraglichen Erfordernissen der Reise nicht entspricht. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Flüge sind hiervon ausgenommen.

5 Versicherung
SmartSport Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Deckungsschutz für die Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über unsere Homepage.
 

6 Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen
Nimmt der Kunde
einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich SmartSport Reisen um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

 

7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
SmartSport Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von SmartSport Reisen sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von SmartSport Reisen wahrzunehmen. Kündigt SmartSport Reisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Bis 30 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann SmartSport Reisen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Kündigt SmartSport Reisen aus diesem Grund, ist die Kündigung unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zu erklären und die geleistete Anzahlung an den Reisenden zurück zu erstatten. 

8 Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, Beistandspflicht
(1) Wird die Reise infolge unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl SmartSport Reisen als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter nur für die bereits erbrachten Reiseleistungen die vereinbarte Vergütung verlangen. 
(2) SmartSport Reisen hat für den Fall, dass sich ein Teilnehmer in Schwierigkeiten befindet, unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Anfragen können unter den unten genannten Kontaktdaten erfolgen. Die Beistandsleistungen können Informationen über Gesundheitsdienste und Behörden vor Ort, konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Telekommunikationsverbindungen oder Unterstützung bei der Suche nach anderen Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Wurden die Umstände durch die Teilnehmer selbst herbeigeführt, kann SmartSport Reisen die Erstattung der Aufwendungen verlangen.

9 Pflichten bei Mängeln, Verjährung
(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, hat der Kunde den Mangel unverzüglich schriftlich bei SmartSport Reisen unter den unten genannten Kontaktdaten direkt oder bei der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Ohne eine Anzeige können weitere Ansprüche ausgeschlossen werden.
(2) Eine Kündigung ist regelmäßig nur bei einem erheblichen Mangel zulässig. Sie setzt voraus, dass der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe gesetzt hat und die Abhilfe nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt ist.
(3) Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

10 Besonderheiten der Reise
(1) Der Kunde ist gehalten, sich im Rahmen der Reise entsprechend der Etikette auf dem Golfplatz zu verhalten. Dabei ist er verpflichtet, auf andere Spieler Rücksicht zu nehmen und diese nicht zu gefährden.
(2) Golfplatz und Ausrüstung sind pfleglich zu behandeln. Schäden sind zu vermeiden

11 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters SmartSport Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt nicht für direkte Ansprüche gegen Leistungsträger, die auf Grundlage internationaler Übereinkommen und darauf basierender gesetzlicher Regelungen geltend gemacht werden. Hier sind die dort genannten Haftungsgrenzen zu berücksichtigen. Entsprechende Zahlungen Dritter können aber auf die Ansprüche gegen SmartSport Reisen GmbH angerechnet werden.

12 DATENSCHUTZ
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) weitergegeben werden können. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz Grundverordnung der EU (EUDGSVO).
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf kann unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten erklärt werden. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

13 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand 
(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollten AGB in einer anderen Sprache vorliegen, so gilt für die Auslegung im Zweifel die Version in deutscher Sprache.
(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Der Reiseveranstalter SmartSport Reisen kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.

 

(Stand: 04.07.2023)

SmartSport Reisen GmbH | Geschäftsführer: Glenn Smart u. Brigitte Stader
Kaiserstrasse 50 | 67727 Lohnsfeld
Tel: +49 6302 6060530 | Steuernummer: 19/662 41028 63

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